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Standesamt und Staatsbürgerschaft

Das Standesamt

Die Standesämter in Österreich sind Behörden, die Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) behandeln und dafür früher die Personenstandsbücher (z.B. Geburtenbuch, Ehebuch etc.) führten.

Seit 1. November 2014 werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Verehelichung, Sterbefall etc. im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zusammengefasst. Das ZPR löst damit die Personenstandsbücher ab. Im Anlassfall werden die Eintragungen aus den „alten“ Büchern in das elektronische Personenstandsregister übertragen. Die im ZPR enthaltenen Daten sind bundesweit für alle Standesämter verfügbar.

Aufgaben des Standesamtes

  • Nacherfassung der Personenstandsbücher im Zentralen Personenstandsregister

  • Beurkundung und Eintragung von Geburten, Vaterschafsanerkenntnissen, Eheschließungen, eingetragenen Partnerschaften, Sterbefällen, Obsorgeerklärungen, Namenserklärungen, Scheidungen, Geschlechtsänderungen und andere.

  • Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Teilauszug)

  • Erfassung von Personenstandsfällen die im Ausland eingetreten sind

  • Durchführung von Eheschließungen

Achtung! Wenn ein/e Geburt/Ehe/Tod im Ausland eingetreten ist, sind österreichische Staatsbürger (auch in Österreich anerkannte Flüchtlinge) verpflichtet, die entsprechende Originalurkunde einem österreichischen Standesamt zur Eintragung im elektronischen Personenstandsregister vorzulegen. Zu beachten ist, dass bei verschiedenen ausländischen Staaten die Urkunden beglaubigt werden müssen, damit sie in Österreich anerkannt werden können.


Die Standesbeamten und Standesbeamtinnen


Heiraten in St. Veit in der Südsteiermark

Nicht nur für das Brautpaar, auch für die StandesbeamtInnen ist die Eheschließung ein besonderes Ereignis, dem die StandesbeamtInnen gerne einen würdigen Rahmen verleihen.

Für die Organisation und die Terminvergabe von standesamtlichen Trauungen wenden Sie sich an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Standesamt. Trauungstermine sind nach Verfügbarkeit von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr und an ausgewählten Samstagen von 09:00 bis 15:00 Uhr möglich. An Sonn- und Feiertagen werden keine Trauungstermine angeboten.

Erforderliche Dokumente

Für beide Personen

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Fremden: Reisepass oder Personalausweis)

  • ggf. Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)

  • Heiratsurkunden aller früheren Ehen

  • Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. Scheidungsbeschluss/-urteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)

  • Urkunden aller früheren eingetragenen Partnerschaften

  • Nachweis der Auflösung aller früheren eingetragenen Patnerschaften (i.d.R. Scheidungsbeschluss/-urteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Partner/Partnerin)

  • Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ggf. Vaterschaftsanerkenntnis

  • Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen

Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr)

  • Einwilligung der gesetzlichen Vertreter u. Erziehungsberechtigten

  • Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist

Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich)

  • Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeits- oder Familiensandsbescheinigung (Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen)

  • Konventionsflüchtlinge benötigen eine Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft oder den Konventionspass.

Ausländische Personenstandsurkunden benötigen eventuell je nach Staat eine diplomatische Beglaubigung oder Apostille. Fremdsprachige Urkunden können mit der EU-Übersetzungshilfe vorgelegt werden oder sind von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher zu übersetzen.

Eventuell werden für die Beurteilung der Ehefähigkeit noch weitere Dokumente oder Unterlagen benötigt. Bitte sprechen Sie mit den MitarbeiterInnen vom Standesamt über die benötigten Dokumente und Unterlagen, bevor Sie diese neu beantragen!

Trauungsorte

  • Trauungssaal im Gemeindeamt in St. Veit am Vogau

  • Trauungssaal in der Gemeindeaußenstelle in Weinburg am Saßbach

  • Trauungssaal im ehemaligen Gemeindeamt in St. Nikolai ob Draßling

  • ZIB Nikolai in St. Nikolai ob Draßling

Exklusivtrauungsorte

Für Trauungen außerhalb der Amtsräume müssen zusätzlich Kommissionsgebühren für Exklusivtrauungen eingehoben werden.

Hinweis! Die Standesbeamten und Standesbeamtinnen dürfen nur in ihrem eigenen Gemeindegebiet Eheschließungen durchführen.

Kirchliche Trauung

Kirchliche Trauungen sind in der barocken Pfarrkirche St. Veit am Vogau und St. Nikolai ob Draßling möglich. Zwecks Terminvereinbarung wenden Sie sich an das Pfarramt St. Veit am Vogau unter 03453/2503. Weitere Informationen unter: https://st-veit-strass.graz-seckau.at


Staatsbürgerschaft

Die Staatsbürgerschaftsevidenzstelle verzeichnet alle Personen der Gemeinde, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und ist für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen zuständig.

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das bestätigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Den Staatsbürgerschaftsnachweis benötigen Sie für bestimmte Amtswege, zum Beispiel wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Wenn Sie keinen Staatsbürgerschaftsnachweis haben oder wenn Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis verloren haben, können Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis neu beantragen. Um einen neuen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen zu können, ist eine vollständige Erfassung im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister notwendig. Kontaktieren Sie dazu bitte rechtzeitig das Gemeindeamt, da eine etwaige Nacherfassung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

Für die Ausstellung eines neuen Staatsbürgerschaftsnachweises fallen Gebühren an. Die erstmalige Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises bis zum 2. Geburtstag ist kostenlos.

Die Beantragung und Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann bei jeder Gemeinde bzw. jedem Staatsbürgerschaftsverband oder Magistrat in Österreich erfolgen, sofern sich der Hauptwohnsitz der Person in Österreich befindet.

Auslandsösterreicher können den Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und auch andere Dokumente bei der jeweiligen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) im Wohnsitzstaat beantragen.

Details finden Sie unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft.html