Digitale Amtstafel

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Bauverhandlung Reinhold Stralleger

Abbruch der bestehenden Gartenhütte mit 12,0 m*6,5 m sowie Feststellung des rechtmäßigen Bestandes nach § 40 Abs. 2 Stmk. BauG für den Zubau des Wohnhauses und einer Eingangsüberdachung, Feststellung des rechtmäßigen Bestandes nach § 40 Abs. 1 Stmk. BauG für den Zubau des Stall- und Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung des Stallteiles des bestehenden Wirtschaftsgebäudes zu Lagerräumen

Kundmachung Stralleger
2 Seiten1,4 MB
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Bauverhandlung Thomas Ehrenhöfer und Bettina Konrad BSc MSc

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Teilabbruch mit Nutzungsänderung des best. Wohnhauses in Wirtschaftsgebäude, Errichtung einer Hauskanal- und Versickerungsanlage, einer Photovoltaikanlage sowie Änderung des natürlichen Geländes sowie Feststellung des rechtmäßigen Bestandes eines Lagergebäudes nach § 40 Abs. 2 Stmk. BauG

Kundmachung Ehrenhöfer Konrad
2 Seiten1,3 MB
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Bauverhandlung Rupert Pieberl und Renate Duschanek

Neubau eines 1-geschossigen Einfamilienhauses mit angebauter Doppelgarage (nordseitig) sowie einer überdachten Terrasse auf der Südwest-Seite, anpassen der Zufahrt zu beiden Wohnhäusern. Erschließung der beiden Wohnhäuser über eine Außenstiegenanlage, Zubau eines Erkers mit Flachdach an der Westseite des bestehenden Wohnhauses mit Unterkellerung, Verbindung der F2 Wässer der Fahrflächen in den bestehenden Straßengraben über die Grünflächen, Verbringung der Dachflächenwässer lt. Gutachten von Insitu Geotechnik ZT Gmbh sowie einer PV-Aufdachanlage mit 51,80 m² und Veränderung des natürlichen Geländes

Kundmachung Pieberl Duschanek
2 Seiten1,4 MB
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Gemeinderatssitzung

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 26. Mai 2026 mit Beginn um 19:00 Uhr im Sitzungssaal im Marktgemeindeamt in St. Veit am Vogau statt.

GR-Einladung 3-2026
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Volksbegehren - Eintragungsverfahren

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:

  • GRATIS Verhütung

  • Karfreitag-Feiertag für Alle

  • Polizei - kritischer Personalmangel

  • Transparenz im Parlament

  • Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl

Eintragungszeitraum: Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026 zu den angegebenen Zeiten.

Verlautbarung Volksbegehren 2026
2 Seiten0,7 MB
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Allgemeine Hinweise für die Kundmachung von Bauverhandlungen

Die Kundmachung an der Amtstafel bzw. Homepage dient der Verständigung von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, die aber zusätzlich als Beteiligte im kundgemachten Bauverfahren in Betracht kommen können. (§ 25 Abs. 1 Z.6 des Stmk. Baugesetzes 1995, LGBL.Nr. 59/1995 i.d.g.F.)

An der Verhandlung teilnehmende Vertreter von Personen oder beteiligter Stellen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Ermächtigungen und Weisungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.
Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Unterlagen liegen bis zum Tage vor Beginn der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur Einsicht auf.

Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.