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Feststellungsverhandlung Mag. rer. soc. oec. Mario Rauch
Feststellung des rechtmäßigen Bestandes nach §40 Abs. 1 Stmk. BauG für das Wohnhaus - Baujahr 1957, das östliche Wirtschaftsgebäude – Baujahr 1957, und den nördlichen Teil des nördlichen Wirtschaftsgebäudes - Baujahr 1957, sowie nach § 40 Abs. 2 Stmk. BauG für den Geräteraumzubau beim nördlichen Wirtschaftsgebäude - Baujahr 1987, und die Einfriedung inkl. Tore vor 01.09.1995